AVRB (ALLGEMEINE VERTRAGS - UND REISEBEDINGUNGEN )
1. VERTRAGS ABSCHLUSS
Durch Ihre schriftliche
,über unseren Online- Buchungsformular, persönliche oder
telefonische Bestätigung (Anmeldung) zu einer unseren Reisen
,kommt zwischen Ihnen und LIVUS (LIVUS) ein Vertrag
zustande. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Tagen
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, wobei das Datum des
Buchungsbeleges massgebend ist. Diese Regelung erstreckt
sich jedoch nicht auf Buchungen, die weniger als 30 Tage vor
Ihrer Abreise getätigt wurden oder die für uns einen
speziellen Aufwand verursachen, wie zum Beispiel eine
Buchung, die nicht direkt in unserem Angebot vorhanden war.
Die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen sind
folgende.
1.1 Als Reiseveranstalter verpflichten wir uns
: Ihnen die versprochenen Leistungen, welche anhand bei der
getätigten Buchung des geltenden Angebots von uns erörtert
wurden, sorgfaltsgemäss zu erfüllen.
1.2 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich
im Gegenzug, den bei ihrer Buchung und auf der Bestätigung
festgehaltenen Betrag inklusive Sonderleistungen, wie z.B.
Ausflüge, Sicherheits- und Versicherungsprämien und sonstige
Spezialleistungen, zu begleichen und dabei die
Zahlungsmodalitäten einzuhalten ,und die für Ihre Reise
benötigten Reisedokumente zu beschaffen, vor allem auch die
je nach Reiseziel vorgeschriebenen Gesundheitsbestimmungen,
sowie den Pass, Devisen- und Zollvorschriften zu befolgen.
2. PREISE
Die jeweils gültigen Preise
können Sie unserer aktuellen Rechnung/Bestätigung entnehmen.
So sind die zur Zeit der getätigten Buchung geltende Preise
anzuwenden.
2.1 Anzahlung/Restzahlung
Die Anzahlung beläuft sich
auf die Hälfte (30 %) des Gesamtpreises und ist direkt nach
Rechnungserhalt oder Online auf unsere Webseite zu
begleichen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor
dem Abreisedatum zu bezahlen. Bei Buchungen im Zeitraum von
4 Wochen vor der Abreise ist die gesamte Rechnung innerhalb
von 7 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung zu begleichen.
2.2 Preisänderungen
Unter bestimmten Umständen
können die in unserem Angebot publizierten Preise erhöht
werden, jedoch lediglich bis14 Tage vor Ihrer Abreise:
- sobald Hotelanbieter ihre
Konditionen erhöhen oder die Tarife ändern
- sobald die staatlichen
Abgaben und Gebühren geändert werden ( z. B. Sicherheits-
und Flughafentaxen)
- sobald der Staat
anderweitig Preise erhöht ( z. B. Mehrwertsteuer )
- sobald der Wechselkurs
geändert wird.
Sollte die Preiserhöhung 10%
des Buchungsbetrag (Arrangementpreises) überschreiten, so
haben Sie jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 5 Tagen
nach Benachrichtigung kostenlos zu annullieren oder auf
einen von Ihnen gewünschten anderen Arrangement von unserem
Angebot umzubuchen. Falls Sie sich für eine
Annullierungskosten Versicherung entscheiden, wird Ihnen
unverzüglich die bereits geleistete Zahlung aber ohne
Versicherungsbetrege zurückerstattet.
3. BEENDIGUNG (ANNULLIERUNG) ODER ÄNDERUNG DES
VERTRAGES
3.1 Annullierung
Können Sie die Reise nicht
wie vereinbart antreten, so müssen Sie uns dies sofort
mitteilen. Dies hat per eingeschriebenem Brief mit Angabe
des Grundes und Rückgabe bereiterhaltener Reisedokumente zu
geschehen. Zu bezahlen bleibt Ihnen in diesem Falle neben
den Bearbeitungsgebühren von CHF 50 (50 EUR) pro Person
aber höchstens CHF 100 ( 100 EUR) pro Dossier und der ganzen
Versicherungsprämie, noch die je nach Datum und Reiseziel
von uns gestellten Kosten, die in Prozent vom Gesamten
Buchungsbetrag oder Arrangementpreis zu berechnen sind:
Bis 31 Tage vor Abreise: 20
%
30 bis 21 Tage vor Abreise
: 50 %
20 bis 11 Tage vor Abreise:
70 %
10 bis 0 Tage vor Abreise:
100 %
Wir verrechnen Ihnen100% des
Buchungsbetrags oder Arrangementpreises – falls Sie die
Reise ohne vorheriger Benachrichtigung nicht antreten:
- falls Sie zum Abflug oder
zur Abreise zu spät erscheinen.
- falls Sie im von uns
gebuchten Hotel nicht rechtzeitig erscheinen.
- falls Sie wegen
fehlerhaften oder nicht vorhandenen Reisepapieren die Reise
nicht antreten können.
Wenn der vereinbarte
Anzahlungsbetrag auch der Reisepreis bis zum Reiseantritt
nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur
Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von
Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu
diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor.
3.2 Ersatzperson
Es ist für Sie möglich, eine
Ersatzperson zu bestimmen, falls die beteiligten Unternehmen
wie z. B. die Hotels damit einverstanden sind und keine
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder
Tarifbestimmungen dagegensprechen. Dabei gelten für die
Ersatzpersonen dieselben Voraussetzungen und für Sie
folgende Bedingung:
Nebst der Ersatzperson
haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und
allfälliger Gebühren. Beachtung einer Änderungsfrist von
mindestens 2 Werktagen.
3.3 Änderungen
Falls sie eine
Namensänderung oder eine Umbuchung auf ein anderes Datum
oder ein anderes Reiseziel vornehmen möchten, müssen wir
Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 ( 50 EUR) pro
Person, jedoch höchstens CHF 100 (100 EUR) pro Dossier
verrechnen. Für den Fall der Umbuchung innerhalb einer der
unter 3.1 angegebenen Annullierungsfristen wird ausserdem
auch der jeweilige Prozentsatz des Buchungsbetrags oder
Arrangementpreises verrechnet.
3.4 Zahlung
Der Kunde kann seine
Zahlungsweise grundsätzlich selbst bestimmen, wenn nicht die
jeweiligen Veranstalter auf Direktinkasso per Überweisung an
den Reiseveranstalter bestehen. Unser Servicecenter
informiert Sie gerne ausführlich darüber.
Direktinkasso:
Beim Direktinkassoverfahren erhält der Reiseanmelder die
Reisebestätigung und die Rechnung bzw. den
Überweisungsbeleg. Nach dem Eingang des Reisebetrages durch
Überweisung oder Lastschrift erfolgt die
Buchungsbestätigung.
Überweisung an Adriall (LIVUS):
Nachdem Sie von uns eine Rechnung erhalten haben, überweisen
Sie den Reisebetrag auf das Konto von
Adriall
(LIVUS).
Bareinzahlung an Adriall (LIVUS):
Sie können den Reisepreis nach Erhalt unserer Rechnung auf
das Konto von Adriall (LIVUS) bar einzahlen.
Der Buchungsbestätigung
erfolgt nachdem Adriall (LIVUS) den Zahlungsbeleg per Post
oder Telefax erhalten hat bzw. nachdem die Bank den
Geldeingang bestätigt hat.
Sollte die Zahlung per
Überweisung oder Bareinzahlung erfolgen, so ist eine
Bankbestätigung über die unwiderruflich durchgeführte
Zahlung notwendig.
4.
ANNULLIERUNGSKOSTEN VERSICHERUNG
Zum Arrangementpreis kommen
automatisch auch die Kosten für die Prämie einer
Annullierungs- Kostenversicherung hinzu, falls Sie nicht
anderweitig schon versichert sind (z. B. ETI -
Schutzbrief, Intertour – Winterthur, Europäische
Reiseversicherung etc.) und uns dies auch bei Abschluss
der Buchung mitgeteilt und somit darauf verzichtet haben.
Für Hotel Buchung ist die Annullierungskosten- Versicherung
nicht im Preis enthalten, deshalb wird empfohlen eine solche
Versicherung abzuschließen und auch eine Reiseversicherung
sowie die Ersatzversicherung, die Ihnen ebenfalls Adriall (LIVUS)
gerne vermittelt. Die jeweilige Höhe der Prämienkosten ist
in unserem Angebot publiziert. Eine nachträgliche
Stornierung der Versicherung und Rückzahlung der Prämie ist
nicht möglich.
5. SIE KÖNNEN DIE REISE NICHT DURCHFÜHREN ODER
MÜSSEN DIESE VORZEITIG ABBRECHEN
5.1 Höhere Gewalt und Streiks
Sobald triftige Gründe wie
Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, kriegerische
Ereignisse, behördliche Massnahmen, Entzug oder
Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die seitens der
Veranstalter als Gefährdung von Gesundheit und Leben unserer
Kunden eingeschätzt werden, vorliegen, kann Adriall (LIVUS)
auch kurzfristig noch vom Vertrag zurücktreten. Tritt der
Fall eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Ferienreise wegen
einem der oben genannten Gründe ein, so verpflichtet sich
Adriall (LIVUS) dazu nicht, Sie unverzüglich in ein anderes
Feriengebiet oder zurück in die Schweiz zu bringen. Dazu
empfehlen wir ein Zusatzversicherung abzuschliessen. Des
Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich.
6. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
6.1. Allgemeines
Durchführung der
versprochenen Leistungen, welche bei Vertragsabschluss
festgelegt wurden. Änderungen dieser bleiben jedoch
vorbehalten.
6.2 Leistungsausfall:
a ) durch Verschulden von
Adriall (LIVUS) oder eines Leistungsträgers: Falls, bei
einem Ausfall der versprochenen Leistung, unsere
Reiseleitung vor Ort keine gleichwertige Leistung anbieten
könnte, vergütet Ihnen Adriall (LIVUS) den Ausfall wie
auch den allfälligen Mehraufwand zurück. Die Haftung bleibt
jedoch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
b ) durch unvorhersehbare
Umstände oder höhere Gewalt : Adriall (LIVUS) haftet nicht
für Änderungen des Programms, die auf höhere Gewalt,
Streiks, Flugverspätungen, behördliche Massnahmen oder
andere, nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, wofür
Adriall (LIVUS) nicht verantwortlich ist, zurückzuführen
sind.
c ) Unfälle und
Erkrankungen : Adriall (LIVUS) übernimmt keine Verantwortung
für den Tod, die Körperverletzung oder Erkrankung eines
Reiseteilnehmers somit haftet nicht für den unmittelbaren
Schaden. Falls Adriall (LIVUS) für die von beauftragten
Unternehmen ( Hotels, Fluggesellschaften etc.)
verursachten Schäden haftet, so müssen jene ihre
Schadensersatzansprüche an Adriall (LIVUS) abtreten. Liegen
Haftungsfälle vor, in denen Flugtransporte oder die
Benutzung anderer Transportunternehmen vorliegen, so
sind, im Hinblick auf die Höhe der
Schadensersatzansprüche, die internationalen Abkommen oder
nationalen Gesetze zu beachten.
d ) Sachschäden : Adriall (LIVUS)
übernimmt keine Verantwortung im Falle von Diebstahl,
Verlust, Sachschaden und Vermögensschaden.
e ) Besondere
Veranstaltungen : Ausserhalb von unserem Pauschalarrangement
können Sie vor Ort noch an anderen Veranstaltungen oder
Ausflügen teilnehmen, welche mit besonderen Risiken
verbunden sind oder besondere körperliche Voraussetzungen
verlangen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge gehen auf
Ihr eigenes Risiko, wobei Adriall (LIVUS) folglich auch
jegliche Haftung ablehnt.
f ) Versicherungsschutz
: Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den
Haftungsbestimmungen beschränkt, genauso die Haftungen der
Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen,
die sich nach den internationalen Abkommen bzw. den
nationalen Gesetzen richten. Zu beachten ist, dass die
Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern über einen
mangelnden Versicherungsschutz verfügen, da es an der
gesetzlichen Grundlage fehlt. Deshalb ist es zu empfehlen,
dass Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen und
gegebenenfalls eine entsprechende Reiseversicherung
abschliessen, wie beispielsweise Reisegepäck -,
Reiseunfall - und / oder Reisekrankenversicherungen.
7. VERSCHIEDENESS
7.1 Flugzeiten
Falls eine Fluggesellschaft
ihre Flüge aus unvorhersehbaren Gründen nicht plangemäss
durchführen kann, so behalten wir uns vor, Ihren Transport
mit einer anderen, jedoch ebenbürtigen
Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeugtyp oder mit
geänderten Flugzeiten vorzunehmen. Den definitiven Flugplan
können Sie Ihrem Reiseprogramm entnehmen.
7.2 Pass, Visa, Impfungen
Mit unserer Reisebestätigung
erhalten Sie gleichzeitig ausführliche Informationen über
wichtige Formalitäten. Wir übernehmen jedoch keine Haftung
für Einreiseverweigerungen wegen nicht ausreichender oder
fehlender Papiere oder nicht vorhandener Visa, ebenfalls
auch nicht für ausländische Bürger, da uns bei
Buchungsannahme die Nationalität der reisenden Person nicht
bekannt ist.
7.3 Reisedokumente
Ihre Reiseunterlagen
erhalten Sie in der Regel 10 Tage vor Abreise, falls die
gesamte Zahlung getätigt wurde.
7.4 Zimmerräumung
Ihre Zimmer vor Ort sind
meist zwischen 12 und 14 Uhr beziehbar und müssen am
Abreisetag oftmals bis spätestens 12 Uhr wieder geräumt
werden. Auch wenn Sie frühmorgens ankommen oder spätabends
abreisen gilt diese Regel.
7.5 Zusatzbetten
Falls Sie ein Zimmer mit
einem Zusatzbett verlangt haben, so seien Sie
informiert, dass diese meist Klappbetten sind und dass, vor
allem bei erwachsenen Personen, der Komfort eingeschränkt
sein kann.
7.6 Sonderwünsche
Falls Sie Sonderwünsche
geäussert haben, welche auf der Bestätigung vermerkt
wurden, so seien Sie informiert, dass diese unverbindlich
und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind.
7.7 Leistungserbringung
Adriall (LIVUS)ist einzig
und allein für die in den jeweiligen Publikationen
dargebotenen Leistungen verantwortlich. Die restlichen
Materialien wie Hotelprospekte und andere
Informationsbroschüren sind nicht Bestandteil des Vertrages
zwischen Ihnen und Adriall (LIVUS) weshalb sie auch nicht
dafür haftbar zu machen ist.
8. GERICHTSTAND
Im Verhältnis zwischen Ihnen
und LIVUS reise & finanz agentur ist ausschliesslich
Schweizer Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz von
LIVUS reise & finanz agentur, in den Parkweg 2, CH - 4665
Oftringen
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