Wir sorgen für Ihr Reise nach Kroatien

AGB


AVRB  (ALLGEMEINE VERTRAGS -  UND REISEBEDINGUNGEN )


1.  VERTRAGS ABSCHLUSS

Durch Ihre schriftliche ,über unseren Online- Buchungsformular, persönliche oder telefonische Bestätigung (Anmeldung) zu einer unseren Reisen ,kommt zwischen Ihnen und LIVUS (LIVUS) ein Vertrag zustande. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, wobei das Datum des Buchungsbeleges massgebend ist. Diese Regelung erstreckt sich jedoch nicht auf Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise getätigt wurden oder die für uns einen speziellen Aufwand verursachen, wie zum Beispiel eine Buchung, die nicht direkt in unserem Angebot vorhanden war. Die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen sind folgende.

1.1 Als Reiseveranstalter verpflichten wir uns :  Ihnen die versprochenen Leistungen, welche anhand bei der getätigten Buchung des geltenden Angebots von uns erörtert wurden,  sorgfaltsgemäss zu erfüllen. 

1.2 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich im Gegenzug, den bei ihrer Buchung und auf der Bestätigung festgehaltenen Betrag inklusive Sonderleistungen, wie z.B. Ausflüge, Sicherheits- und Versicherungsprämien und sonstige Spezialleistungen, zu begleichen und dabei die Zahlungsmodalitäten einzuhalten ,und die für Ihre Reise benötigten Reisedokumente zu beschaffen, vor allem auch die je nach Reiseziel vorgeschriebenen Gesundheitsbestimmungen, sowie den Pass, Devisen- und Zollvorschriften zu befolgen.

2.  PREISE

Die jeweils gültigen Preise können Sie unserer aktuellen Rechnung/Bestätigung entnehmen. So sind die zur Zeit der getätigten Buchung geltende Preise anzuwenden. 

2.1 Anzahlung/Restzahlung

Die Anzahlung beläuft sich auf die Hälfte (30 %) des Gesamtpreises und ist direkt nach Rechnungserhalt oder Online auf unsere Webseite zu begleichen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum zu bezahlen. Bei Buchungen im Zeitraum von 4 Wochen vor der Abreise ist die gesamte Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung zu begleichen. 

2.2  Preisänderungen

Unter bestimmten Umständen können die in unserem Angebot publizierten Preise erhöht werden, jedoch lediglich bis14 Tage vor Ihrer Abreise:

- sobald Hotelanbieter ihre Konditionen erhöhen oder die Tarife ändern

- sobald die staatlichen Abgaben und Gebühren geändert werden ( z. B. Sicherheits- und Flughafentaxen)

- sobald der Staat anderweitig Preise erhöht ( z. B. Mehrwertsteuer )

- sobald der Wechselkurs geändert wird. 

Sollte die Preiserhöhung 10% des Buchungsbetrag (Arrangementpreises) überschreiten, so haben Sie jedoch die  Möglichkeit, innerhalb von  5 Tagen nach Benachrichtigung kostenlos zu annullieren oder auf einen von Ihnen gewünschten anderen Arrangement von unserem Angebot umzubuchen. Falls Sie sich für eine Annullierungskosten Versicherung entscheiden, wird Ihnen unverzüglich die bereits geleistete Zahlung aber ohne  Versicherungsbetrege zurückerstattet.

 

3.  BEENDIGUNG (ANNULLIERUNG) ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGES

3.1 Annullierung

Können Sie die Reise nicht wie vereinbart antreten, so müssen Sie uns dies sofort mitteilen. Dies hat per eingeschriebenem Brief mit Angabe des Grundes und Rückgabe bereiterhaltener Reisedokumente zu geschehen. Zu bezahlen bleibt Ihnen in diesem Falle neben den Bearbeitungsgebühren von CHF  50 (50 EUR) pro Person aber höchstens CHF 100 ( 100 EUR) pro Dossier und der ganzen Versicherungsprämie, noch die je nach Datum und Reiseziel von uns gestellten Kosten, die in Prozent vom Gesamten Buchungsbetrag oder Arrangementpreis zu berechnen sind:

Bis 31 Tage vor Abreise: 20 %

30  bis 21 Tage vor  Abreise : 50 %

20 bis 11 Tage vor Abreise: 70 %

10 bis 0 Tage vor Abreise: 100 %

Wir verrechnen Ihnen100% des Buchungsbetrags oder Arrangementpreises – falls Sie die Reise ohne vorheriger Benachrichtigung nicht antreten: 

- falls Sie zum  Abflug oder zur  Abreise zu spät erscheinen.

- falls Sie im von uns gebuchten Hotel nicht rechtzeitig erscheinen.

- falls Sie wegen fehlerhaften oder nicht vorhandenen Reisepapieren die Reise nicht antreten können. 

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3.2  Ersatzperson

Es ist für Sie möglich, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die beteiligten Unternehmen wie z. B. die Hotels damit einverstanden sind und keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Tarifbestimmungen dagegensprechen. Dabei gelten für die Ersatzpersonen dieselben Voraussetzungen und für Sie folgende Bedingung:

Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Beachtung einer Änderungsfrist von mindestens  2  Werktagen. 

3.3  Änderungen

Falls sie eine Namensänderung oder eine Umbuchung auf ein anderes Datum oder ein anderes Reiseziel vornehmen möchten, müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF  50 ( 50 EUR) pro Person,  jedoch höchstens CHF 100 (100 EUR) pro Dossier verrechnen.  Für den Fall der Umbuchung innerhalb einer der unter  3.1  angegebenen  Annullierungsfristen wird ausserdem auch der jeweilige Prozentsatz des Buchungsbetrags oder Arrangementpreises verrechnet.

3.4 Zahlung

Der Kunde kann seine Zahlungsweise grundsätzlich selbst bestimmen, wenn nicht die jeweiligen Veranstalter auf Direktinkasso per Überweisung an den Reiseveranstalter bestehen. Unser Servicecenter informiert Sie gerne ausführlich darüber.

Direktinkasso: Beim Direktinkassoverfahren erhält der Reiseanmelder die Reisebestätigung und die Rechnung bzw. den Überweisungsbeleg. Nach dem Eingang des Reisebetrages durch Überweisung oder Lastschrift erfolgt die Buchungsbestätigung.

Überweisung an Adriall (LIVUS): Nachdem Sie von uns eine Rechnung erhalten haben, überweisen Sie den Reisebetrag auf das Konto von Adriall (LIVUS).

Bareinzahlung an Adriall (LIVUS): Sie können den Reisepreis nach Erhalt unserer Rechnung auf das Konto von Adriall (LIVUS) bar einzahlen.

Der Buchungsbestätigung erfolgt nachdem Adriall (LIVUS) den Zahlungsbeleg per Post oder Telefax erhalten hat bzw. nachdem die Bank den Geldeingang bestätigt hat.

Sollte die Zahlung per Überweisung oder Bareinzahlung erfolgen, so ist eine Bankbestätigung über die unwiderruflich durchgeführte Zahlung notwendig.

4.  ANNULLIERUNGSKOSTEN VERSICHERUNG

Zum  Arrangementpreis kommen automatisch auch die Kosten für die Prämie einer Annullierungs-  Kostenversicherung hinzu,  falls Sie nicht anderweitig schon versichert sind (z. B.  ETI - Schutzbrief,  Intertour – Winterthur, Europäische Reiseversicherung etc.)  und uns dies auch bei  Abschluss der Buchung mitgeteilt und somit darauf verzichtet haben. Für Hotel Buchung ist die Annullierungskosten- Versicherung nicht im Preis enthalten, deshalb wird empfohlen eine solche Versicherung abzuschließen und auch eine Reiseversicherung sowie die Ersatzversicherung, die Ihnen ebenfalls Adriall (LIVUS) gerne vermittelt. Die jeweilige Höhe der Prämienkosten ist in unserem  Angebot publiziert. Eine nachträgliche Stornierung der Versicherung und Rückzahlung der Prämie ist nicht möglich.
 

5.  SIE KÖNNEN DIE REISE NICHT DURCHFÜHREN ODER MÜSSEN DIESE VORZEITIG  ABBRECHEN

5.1  Höhere Gewalt und Streiks

Sobald triftige Gründe wie Streiks,  Unruhen,  höhere Gewalt,  kriegerische Ereignisse,  behördliche Massnahmen,  Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die seitens der Veranstalter als Gefährdung von Gesundheit und Leben unserer Kunden eingeschätzt werden,  vorliegen, kann Adriall (LIVUS) auch kurzfristig noch vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Fall eines vorzeitigen  Abbruchs Ihrer Ferienreise wegen einem der oben genannten Gründe ein, so verpflichtet sich Adriall (LIVUS) dazu nicht, Sie unverzüglich in ein anderes Feriengebiet oder zurück in die Schweiz zu bringen. Dazu empfehlen wir ein Zusatzversicherung abzuschliessen. Des Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich.
 

6.  HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

6.1. Allgemeines

Durchführung der versprochenen Leistungen,  welche bei Vertragsabschluss festgelegt wurden.  Änderungen dieser bleiben jedoch vorbehalten. 

6.2  Leistungsausfall:

a )  durch Verschulden von Adriall (LIVUS) oder eines Leistungsträgers:  Falls,  bei einem  Ausfall der versprochenen Leistung,  unsere Reiseleitung vor Ort keine gleichwertige Leistung anbieten könnte,  vergütet Ihnen Adriall (LIVUS) den  Ausfall wie auch den allfälligen Mehraufwand zurück.  Die Haftung bleibt jedoch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. 

b )  durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt :  Adriall (LIVUS) haftet nicht für Änderungen des Programms,  die auf höhere Gewalt,  Streiks,  Flugverspätungen,  behördliche Massnahmen oder andere,  nicht abwendbare Versäumnisse Dritter,  wofür Adriall (LIVUS) nicht verantwortlich ist,  zurückzuführen sind. 

c )  Unfälle und Erkrankungen : Adriall (LIVUS) übernimmt keine Verantwortung für den Tod, die Körperverletzung oder Erkrankung eines Reiseteilnehmers somit haftet nicht für den unmittelbaren Schaden. Falls Adriall (LIVUS) für die von beauftragten Unternehmen ( Hotels,  Fluggesellschaften etc.)  verursachten Schäden haftet, so müssen jene ihre Schadensersatzansprüche an Adriall (LIVUS) abtreten.  Liegen Haftungsfälle vor, in denen Flugtransporte oder die Benutzung anderer Transportunternehmen vorliegen, so sind, im Hinblick auf die Höhe der Schadensersatzansprüche, die internationalen  Abkommen oder nationalen Gesetze zu beachten.

d )  Sachschäden : Adriall (LIVUS) übernimmt keine Verantwortung im Falle von Diebstahl, Verlust, Sachschaden und Vermögensschaden.

e )  Besondere Veranstaltungen : Ausserhalb von unserem Pauschalarrangement können Sie vor Ort noch an anderen Veranstaltungen oder  Ausflügen teilnehmen,  welche mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere körperliche Voraussetzungen verlangen.  Diese Veranstaltungen und  Ausflüge gehen auf Ihr eigenes Risiko,  wobei Adriall (LIVUS) folglich auch jegliche Haftung ablehnt.

f )  Versicherungsschutz : Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den Haftungsbestimmungen beschränkt,  genauso die Haftungen der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen,  die sich nach den internationalen  Abkommen bzw.  den nationalen Gesetzen richten.  Zu beachten ist,  dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern über einen mangelnden Versicherungsschutz verfügen,  da es an der gesetzlichen Grundlage fehlt.  Deshalb ist es zu empfehlen,  dass Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Reiseversicherung abschliessen,  wie beispielsweise Reisegepäck -,  Reiseunfall -  und / oder Reisekrankenversicherungen. 
 

7.  VERSCHIEDENESS

7.1  Flugzeiten

Falls eine Fluggesellschaft ihre Flüge aus unvorhersehbaren Gründen nicht plangemäss durchführen kann, so behalten wir uns vor, Ihren Transport mit einer anderen, jedoch ebenbürtigen Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeugtyp oder mit geänderten Flugzeiten vorzunehmen.  Den definitiven Flugplan können Sie Ihrem Reiseprogramm entnehmen.

7.2  Pass,  Visa,  Impfungen

Mit unserer Reisebestätigung erhalten Sie gleichzeitig ausführliche Informationen über wichtige Formalitäten.  Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Einreiseverweigerungen wegen nicht ausreichender oder fehlender Papiere oder nicht vorhandener Visa,  ebenfalls auch nicht für ausländische Bürger,  da uns bei Buchungsannahme die Nationalität der reisenden Person nicht bekannt ist. 

7.3  Reisedokumente

Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel  10  Tage vor  Abreise,  falls die gesamte Zahlung getätigt wurde. 

7.4  Zimmerräumung

Ihre Zimmer vor Ort sind meist zwischen  12  und  14  Uhr beziehbar und müssen am  Abreisetag oftmals bis spätestens  12  Uhr wieder geräumt werden. Auch wenn Sie frühmorgens ankommen oder spätabends abreisen gilt diese Regel. 

7.5  Zusatzbetten

Falls Sie ein Zimmer mit einem Zusatzbett verlangt haben, so seien Sie informiert, dass diese meist Klappbetten sind und dass, vor allem bei erwachsenen Personen, der Komfort eingeschränkt sein kann. 

7.6  Sonderwünsche

Falls Sie Sonderwünsche geäussert haben, welche auf der Bestätigung vermerkt wurden, so seien Sie informiert, dass diese unverbindlich und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind. 

7.7  Leistungserbringung

Adriall (LIVUS)ist einzig und allein für die in den jeweiligen Publikationen dargebotenen Leistungen verantwortlich. Die restlichen Materialien wie Hotelprospekte und andere Informationsbroschüren sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Adriall (LIVUS) weshalb sie auch nicht dafür haftbar zu machen ist.
 

8. GERICHTSTAND

Im Verhältnis zwischen Ihnen und LIVUS reise & finanz agentur ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz von LIVUS reise & finanz agentur, in den Parkweg 2,  CH - 4665  Oftringen

 

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